Schüler:innen
Klassen
Jahre bis zum Abschluss
Die Zweijährige Höhere Handelsschule (ZH) ist der größte vollzeitschulische Bildungsgang am Schulzentrum Grenzstraße. Sie setzt den Mittleren Schulabschluss (MSA / ehemals Realschulabschluss) voraus und bereitet umfassend auf eine Tätigkeit in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen vor. Sie weckt und vertieft Ihr Verständnis für wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge, erweitert Ihre Allgemeinbildung und vermittelt Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Ihnen bei Ihrer späteren Berufstätigkeit nützlich sind. Neben fachlichen Qualifikationen werden vor allem Projektarbeit sowie persönliche Qualifikationen wie Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit gefördert.
Mit dem Abschlusszeugnis der ZH bestehen gute Aussichten, in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Viele Unternehmen schätzen die Absolventen unserer ZHH genauso wie die des Gymnasiums. Beispielsweise werden unsere Absolventinnen und Absolventen regelmäßig als Groß- und Außenhandelskaufleute, Industriekaufleute, Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ausgebildet. Wird ein guter Abschluss erreicht, besteht sogar die Möglichkeit, die Berufsausbildung um 6 bis 12 Monate zu verkürzen.
Sie beenden die Zweijährige Höhere Handelsschule mit einer Abschlussprüfung. Bestehen Sie diese, bescheinigen wir Ihnen mit dem Abschlusszeugnis den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Nach einem ergänzenden halbjährigen Praktikum oder einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Antrag die Fachhochschulreife zuerkannt, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt.
Voraussetzung für die Zulassung ist der Mittlere Schulabschluss (MSA). Es werden nur die Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik berücksichtigt. Wurden die Fächer auf dem erweiterten Anforderungsniveau (E-Niveau) absolviert, muss die Zeugnisnote mindestens „ausreichend“ lauten. Wurden die Fächer auf dem grundlegenden Anforderungsniveau (G-Niveau) absolviert, muss die Zeugnisnote mindestens „befriedigend“ lauten.
Die Voraussetzung ist außerdem die Teilnahme an einem Beratungsabend.