Auszubildende werden von ihren Ausbildungsbetrieben in der Berufsschule angemeldet. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular (pdf, 543.9 KB) und senden es vorzugsweise per E-Mail an das Sekretariat des Schulzentrums Grenzstraße.
Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich gerne an die zuständige Bildungsgangleitung.
Spätestens vor den Osterferien erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zum Schuljahresbeginn in der Berufsschule. Über die Termine für Einschulung und Klasseneinteilung der neuen Auszubildenden informieren wir laufend über unsere Website unter dem Menüpunkt Berufsschule. Auf den Seiten der einzelnen Bildungsgänge finden Sie außerdem Stunden- und Blockpläne.
Ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes und der 1. Wohnsitz des Auszubildenden in Niedersachsen, benötigen Sie eine Freistellungserklärung (pdf, 814.5 KB) der zuständigen Landesschulbehörde für Ihren Auszubildenden. Die Freistellung regelt den Austausch der Schulkosten, die in diesem Fall von Niedersachsen an Bremen gezahlt werden. Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen vom 01.08.2018 (Brem.ABl. 2018, S. 880), besteht bei Ihrem Auszubildenden die Pflicht, den Schulbesuch durch eine Freistellungserklärung genehmigen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass wir eine Anmeldung ohne diese Freistellungserklärung nicht berücksichtigen können.
Sollte Ihr Auszubildender seinen 1. Wohnsitz in Bremen haben oder sich der Sitz Ihres Unternehmens in Bremen befinden, benötigen Sie keine Freistellungserklärung.