Auszubildende
Klassen
Jahre Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum/zur Patentanwaltsfachangestellten erfolgt im dualen System, das heißt ein Teil der Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb absolviert, der andere in der Berufsschule. Im Bildungsgang Recht findet der Berufsschulunterricht an zwei Tagen in der Woche statt.
Grundlage für den Berufsschulunterricht ist der jeweils gültige Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK), die landesweit gültigen Rahmenstunden- und Lernfeldtafeln und der schulinterne Lehrplan. Die betriebliche Ausbildung sowie die Zwischen- und Abschlussprüfung sind durch die Ausbildungsverordnung gesetzlich geregelt.
Die Broschüre "Ausbildung und Beruf" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert ausführlich über Rechte und Pflichten während der Ausbildung.
Umfangreiche Informationen zu den Rechtsberufen sowie zu den Inhalten der Ausbildung finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung:
40 Unterrichtsstunden im Jahr entsprechen im Durchschnitt einer Unterrichtsstunde pro Woche.
40 Unterrichtsstunden im Jahr entsprechen im Durchschnitt einer Unterrichtsstunde pro Woche.
40 Unterrichtsstunden im Jahr entsprechen im Durchschnitt einer Unterrichtsstunde pro Woche.
40 Unterrichtsstunden im Jahr entsprechen im Durchschnitt einer Unterrichtsstunde pro Woche.