Auszubildende
Klassen
Jahre Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten erfolgt im dualen System, das heißt ein Teil der Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb absolviert, der andere in der Berufsschule. Im Bildungsgang Sozialversicherungen findet der Berufsschulunterricht in Blöcken statt, d. h. die Berufsschultage werden zu sechs bis sieben Wochen am Stück zusammengefasst. Pro Schuljahr haben die Auszubildenden zwei Berufsschulblöcke und in der sonstigen Zeit die praktische Ausbildung in ihrem Betrieb.
Grundlage für den Berufsschulunterricht ist der jeweils gültige Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK), die landesweit gültige Stundentafel und der schulinterne Lehrplan. Die betriebliche Ausbildung sowie die Zwischen- und Abschlussprüfung sind durch die Ausbildungsverordnung gesetzlich geregelt.
Die Broschüre "Ausbildung und Beruf" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert ausführlich über Rechte und Pflichten während der Ausbildung.
Umfangreiche Informationen zum Beruf des/der Sozialversicherungsfachangestellten sowie zu den Inhalten der Ausbildung finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung.