In den Dualen Ausbildungsberufen besuchen die Auszubildenden die Berufsschule in „Teilzeit“, d. h. dass sie an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule gehen (Stundenpläne) und an drei Tagen im Betrieb ausgebildet werden.
Der Berufsschulunterricht richtet sich einmal nach dem jeweils gültigen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, nach der landesweit gültigen Stundentafel und nach dem schulinternen Lehrplan.