Derzeit werden in Bremen – verteilt auf drei Ausbildungsjahre – über 200 Auszubildende zu Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und Patentanwaltsfachangestellten in 11 Klassen der Berufsschule und 126 Betrieben ausgebildet. Nach drei Jahren Ausbildungszeit erfolgt die Prüfung vor der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Bremen bzw. der Patentanwaltskammer in München.
Derzeit werden in Bremen – verteilt auf drei Ausbildungsjahre – über 200 Auszubildende zu Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und Patentanwaltsfachangestellten in 11 Klassen der Berufsschule und 126 Betrieben ausgebildet. Nach drei Jahren Ausbildungszeit erfolgt die Prüfung vor der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Bremen bzw. der Patentanwaltskammer in München.
In den Ausbildungsberufen des dualen Systems besuchen die Auszubildenden die Berufsschule in „Teilzeit“, d. h., dass sie an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule gehen (siehe Stundenpläne) und an drei Tagen im Betrieb ausgebildet werden. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird der Unterricht der Berufsschule in den Ausbildungsberufen Rechtsanwalts-, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellte für alle neu eingeschulten Klassen nicht mehr nach Fächern, sondern in Lernfeldern erteilt (siehe Rahmenlehrplan). Die Umstellung auf den Lernfeldunterricht bewirkt, dass in den Ausbildungsbetrieben nachgefragte Tätigkeiten, wie beispielsweise das Tastschreiben, nunmehr implizit in den Lernsituationen angewendet und nicht mehr im bisherigen Umfang unterrichtet und geübt werden. Für die Klassenzuordnung ist eine Durchmischung aller drei am Schulstandort ausgebildeter Berufe angestrebt.
Wie die Ausbildung in der Berufsschule sind auch die betriebliche Ausbildung und die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gesetzlich geregelt. Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zu den rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung sowie eine Übersicht über die aktuell ausbildenden Kanzleien.