Jährlich fast 120 Auszubildende in 6 Klassenverbänden werden in der Kaufmännischen Berufsschule und 13 Ausbildungsbetrieben zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten ausgebildet. Nach drei oder zweieinhalb Jahren im Berufsschulunterricht und der betrieblichen Praxis endet die Ausbildung mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle (Senatorin für Finanzen oder Bundesversicherungsamt).
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei Trägern der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung. Typische Arbeitsgebiete sind das Beurteilen von Versicherungsverhältnissen und Leistungsansprüchen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts. Leistungsansprüche betreffen zum Beispiel den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, die Verletztenrente bei Arbeitsunfällen und die Altersrente. Dabei ist es notwendig, mit Einrichtungen zusammenzuarbeiten, die für die Versicherungsträger Leistungen erbringen. Die Arbeitsgebiete erstrecken sich auch auf die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung bestehenden Finanzierungsgrundlagen, zum Beipiel auf das Berechnen von Beiträgen.
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten verantwortungsbewusst und relativ selbständig. Ein großer Teil von ihnen löst die Aufgaben direkt im Kontakt mit den Versicherten bzw. Mitgliedern. Diese werden mündlich oder schriftlich beraten und betreut. Die Qualität des sozialen Kontaktes ist in vielen Fällen Voraussetzung für den Erfolg der zu lösenden Aufgaben. Die modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden sicher beherrscht. (vgl. BIBB: Ausbildungsprofil „Sozialversicherungsfachangestellte/r“).
In den Dualen Ausbildungsberufen besuchen die Auszubildenden die Berufsschule in „Teilzeit“, d. h. dass sie an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule gehen und an drei Tagen im Betrieb ausgebildet werden. Die Berufsschultage werden in manchen Fällen auch „geblockt“, d. h. zu mehreren Wochen am Stück zusammengefasst. Je nach Dauer eines Blockes haben die Auszubildenden zwei oder mehr Berufsschulblöcke im Schuljahr und in der sonstigen Zeit die praktische Ausbildung in ihrem Betrieb.
Der Berufsschulunterricht richtet sich einmal nach dem jeweils gültigen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, nach der landesweit gültigen Stundentafel und nach dem schulinternen Lehrplan.
Im Bildungsgang SoFA/FAdl werden die Auszubildenden in Blockform unterrichtet. D. h., dass sie in geblockten Zeiten von zwei sechs bis sieben Wochen Dauer die Berufsschule besuchen. Die Blöcke finden zwei Mal jährlich statt, bei einer dreijährigen Ausbildung sechs Blöcke absolviert. Hier finden Sie die aktuell gültigen Stunden- und Blockpläne.
Für den digitalen Unterricht wird die Lernplattform itslearning genutzt. Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus einem itslearning-Kurs: Auf einer Seite werden den Schüler:innen Inhalte zur Verfügung gestellt.
Wie die Ausbildung in der Berufsschule sind auch die betriebliche Ausbildung und die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gesetzlich geregelt. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier weiteres Informationsmaterial zu den rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung.