Jährlich rund 250 Auszubildende in 12 Klassenverbänden werden in der Kaufmännischen Berufsschule und 15 Ausbildungsbetrieben zum Bankkaufmann / zur Bankkauffrau ausgebildet. Nach zwei- oder zweieinhalb Jahren im Berufsschulunterricht und der betrieblichen Praxis endet die Ausbildung mit einer Prüfung vor der Handelskammer Bremen.
Der Bankkaufmann / die Bankkauffrau ist in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig. Aufgaben der Bankkaufleute sind Akquisition, Beratung und Betreuung von Kunden sowie Verkauf von Bankleistungen, insbesondere von standardisierten Dienstleistungen und Produkten. Typische Arbeitsgebiete sind Kontoführung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie das Kreditgeschäft. Weitere Arbeitsgebiete sind z.B. Controlling, Organisation und Datenverarbeitung, Personalwesen, Revision sowie Marketing, die in der Regel eine Spezialisierung erfordern (vgl. BIBB: Ausbildungsprofil Bankkaufmann / Bankkauffrau).
In den Dualen Ausbildungsberufen besuchen die Auszubildenden die Berufsschule in „Teilzeit“, d. h. dass sie an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule gehen und an drei Tagen im Betrieb ausgebildet werden. Die Berufsschultage werden in manchen Fällen auch „geblockt“, d. h. zu mehreren Wochen am Stück zusammengefasst. Je nach Dauer eines Blockes haben die Auszubildenden zwei oder mehr Berufsschulblöcke im Schuljahr und in der sonstigen Zeit die praktische Ausbildung in ihrem Betrieb.
Im Bildungsgang Kreditinstitute werden die Auszubildenden in Blockform unterrichtet. Pro Schuljahr finden zwei Schulblöcke statt, die jeweils sechs bis acht Wochen dauern. Bei einer zweijährigen Ausbildung werden vier Blöcke, bei einer zweieinhalbjährigen Ausbildung fünf Blöcke und bei einer dreijährigen Ausbildung sechs Blöcke absolviert.
Der Berufsschulunterricht richtet sich einmal nach dem jeweils gültigen Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK), nach der landesweit gültigen Stundentafel und nach dem schulinternen Lehrplan. Zum 1. August 2020 wird der Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau novelliert. Hier finden Sie die neue Verordnung und den neuen Rahmenlehrplan der KMK.
Wie die Ausbildung in der Berufsschule sind auch die betriebliche Ausbildung und die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gesetzlich geregelt. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier weiteres Informationsmaterial zu den rechtlichen Regelungen der Berufsausbildung (Gesetze, Broschüre) und die Termine der Zwischen- und Abschlussprüfung bei der Handelskammer Bremen.