Seit dem 1. August 2006 ist in Bremen das sogenannte „Rauchfreiheitsgesetz“ in Kraft. Dieses Gesetz regelt gerade das Gegenteil dessen, was der Begriff erwarten lässt. Nicht Rauchfreiheit ist gemeint, sondern die Einschränkung des Rauchens.
Das Gesetz untersagt allen Schülerinnen und Schülern und dem schulischen Personal das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Ebenfalls untersagt ist das Rauchen in unmittelbarer Umgebung des Schulgeländes, der so genannten Bannmeile.
Die Intention des Gesetzes, das Rauchen zu erschweren und Nichtraucher zu schützen, ist vorbehaltlos zu unterstützen. In der Praxis der Umsetzung zeigten sich jedoch große Schwierigkeiten.
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde das Rauchverbot in die Schulordnung aufgenommen und konsequent umgesetzt, wobei die unmittelbar an die Schule grenzenden Straßenzüge der Grenzstraße, Hauffstraße und Melanchthonstraße zwischen Waller Grün und Wartburgstraße zur „Bannmeile“ erklärt wurden und eine Aufsicht für diesen Bereich organisiert wurde.
Die Ergebnisse dieser Bemühungen sind ernüchternd. Obwohl wöchentlich ca. 60 Kolleginnen und Kollegen in die Aufsicht einbezogen waren, kam es zu erheblichen Beschwerden der Anwohner, die sich durch die vom Schulgelände gedrängten Schülermengen und dem durch sie verursachten Müll erheblich belästigt fühlten. Eine Intensivierung der Aufsichten im Bereich der Bannmeile hatte nur zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler aus der Bannmeile herausgedrängt wurden.
Die Reaktionen der Anwohner waren sehr unterschiedlich. Einige entsorgten, quasi als Vergeltung, ihren Müll auf dem Schulgrundstück, die meisten jedoch suchten den Dialog mit der Schule und brachten Verständnis für die Situation der Schule auf. Beschwerden der Anwohner richteten sich auch an das Ortsamt West und den Senator für Bildung und Wissenschaft. Als Schulleiter befand ich mich in der unangenehmen Situation, ein Gesetz umsetzen zu müssen und dabei Rechte der Anwohner zu tangieren.
Die Hilfen, die der Senator für Bildung und Wissenschaft anbot, erwiesen sich als wenig hilfreich. Sie reichten von der Empfehlung des zuständigen Schulaufsichtsbeamten, die Schülerinnen und Schüler zum Mitführen kleiner Behältnisse anzuhalten, in denen die Kippen gesammelt werden sollten, bis zu formalen Belehrungen über die Verfügung 73/2006, die unter anderem ein Verbot des Verlassens des Schulgrundstückes vorsieht. Angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler volljährig ist, sich in einer Berufsausbildung befi ndet und unter Berücksichtigung des Erziehungsauftrages der Schule und der Alltagserfahrungen unserer Schülerinnen und Schüler doch recht lebensfremde und wenig geeignete Alternativen.
Das Ergebnis von fast einem Jahr „Rauchfreiheitsgesetz“ ist, dass sich an der problematischen Situation wenig geändert hat. Da hilft es auch nichts, dass andere Schulen die gleichen Schwierigkeiten haben.
Uns bleibt nur der Appell an unsere Schülerinnen und Schüler, die berechtigten Ansprüche und Rechte der Anwohner zu respektieren und so ihren Beitrag für ein gutes Miteinander von Schule und Anwohnern zu sorgen.
Werner Fabisch, damals Schulleiter